Dienstag, 29. März 2016

Thomas Filor, Immobilien Projekte aus Magdeburg: Die Schimmel-Schuldfrage


Es ist ein ewiges Streitthema zwischen Mieter und Vermieter: wer ist schuld an der Entstehung von Schimmel? Finden Mieter nämlich eine Schimmelfläche in ihrer Immobilie, pochen sie meist auf Mietminderung – und das laut Gerichtsurteil zurecht. So erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB), dass Mieter aufgrund von Feuchtigkeitsschäden und Schimmel die Miete durchaus mindern können. Grundvoraussetzung ist natürlich, dass der Mieter nicht selbst verantwortlich für die Entstehung des Schimmels ist.

Mittwoch, 23. März 2016

Thomas Filor, Immobilien Projekte aus Magdeburg: Gemütlichkeit in der Immobilie erzeugen

"Textilien wie geschmackvolle Gardinen, Tischdecken und vor allem Teppiche können die Gemütlichkeit, das Wohl- und Wohnbefinden in einer Immobilie enorm steigern", weiß Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Teppiche eignen sich demnach gut, um einerseits einen Mittelpunkt im Wohnbereich zu schaffen oder aber auch einzelne Bereiche zu verbinden. So kann ein schöner Teppich den Bereich des bequemen Sofas gemütlicher und den Essbereich noch einladender gestalten.

Donnerstag, 17. März 2016

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: Eine Klage gegen die Mietpreisbremse


Die umstrittene Mietpreisbremse vor Gericht

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht auf einen aktuellen Rechtsstreit aufmerksam: So hat eine Vermieterin aus Berlin vor dem Verwaltungsgericht eine Klage gegen die Mietpreisbremse eingereicht. Den Rücken stärkt ihr dabei sogar der Eigentümerverband Haus & Grund. „Wir halten die gesetzliche Regelung des Bundes zur Mietpreisbremse ebenso für rechtswidrig wie auch die in Berlin erfolgte Umsetzung. Wir begrüßen die nun anstehende gerichtliche Klärung und hoffen, dass diese insgesamt schädliche Regelung letztlich gekippt wird“, erklärte der Hauptgeschäftsführer Kai Warnecke.  

„Die Mietpreisbremse gibt es seit drei Monaten in Berlin“, weiß Thomas Filor. „Das Grundziel ist gut, Mieter sollen sich schließlich gegen unangemessene Mieterhöhungen wehren können. Aber auch wirklich nur, wenn sie unangemessen sind“, erklärt Filor. So argumentiert die Klägerseite, dass die Mietpreisbremse auf dem angespannten Berliner Wohnungsmarkt kontraproduktiv wirke. „Nutznießer sind im Fall Berlin finanzstarke Wohnungssuchende, die sich mehr Wohnraum zu günstigeren Konditionen leisten könnten“, spekuliert Thomas Filor. „Desweiteren wird auch die Gentrifizierung angefeuert, da beliebte Stadtteile durch die Mietbegrenzung noch attraktiver werden“. Thomas Filor ist überzeugt, dass in jedem Fall die Wirtschaftlichkeit der Vermietung noch erkennbar sein muss – sonst hätte es zu viele Nachteile für Vermieter. Die Mietpreisbremse impliziert, dass die Mieten in neuen Verträgen nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Ausgenommen sind Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen. „Der Erfolg der Mietpreisbremse ist schon lange umstritten und spaltet die Gemüter“, so Thomas Filor. Auch der Berliner Mieterverein stellte vergangene Woche fest, dass die Mietpreisbremse augenscheinlich ihre Wirkung verfehle und es tiefgreifenden Nachbesserungen bedarf. Schließlich werden derzeit auch immer mehr Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt.

Dienstag, 15. März 2016

Immobilienexperte Thomas Filor erklärt, warum der Vermieter den Mieter vor Wildschweinen schützen muss


Klingt skurril, ist aber so: Wildschweine können für Mieter ein Problem darstellen 

„Wenn es ein Wildschwein-Problem in einer entsprechenden Mietgegend gibt, ist der Vermieter verpflichtet, seine Mieter sowohl zu informieren, als auch zu schützen“, sagt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Viele Mieter machen sich darüber gar keine Gedanken, da sie zwar beispielsweise in Waldnähe wohnen, aber denken, dass keine Tiere ihr Grundstück betreten können“, so der Immobilienexperte Thomas Filor. Denn wenn Wildschweine erst einmal anfangen, dass Grundstück zu durchwühlen, entsteht einerseits ein eventuell großer Schaden, anderseits kann es für Mieter auch gefährlich werden. „Der Vermieter ist also verpflichtet, das Grundstück im Vorfeld entsprechend zu sichern“, so Thomas Filor. 


So entschied das Landgericht Berlin kürzlich, dass der Vermieter geeignete Maßnahmen veranlassen muss, um seine Mieter langfristig abzusichern. Im Fall, der in Berlin verhandelt wurde, ging es um ein Mietshaus, welches sich auf einem großen Grundstück in Waldnähe befindet. Der klagende Mieter bewohnt eine Wohnung im Erdgeschoss mit zwei dazu gehörigen Terrassen. So tauchten auf seinem Grundstück mehrmals Wildschweine auf, sogar mit Frischlingen. Um sich zu schützen, spannte der Mieter stromgeladene Sicherheitsdrähte auf, welche bis zur Grundstücksgrenze reichten. Des Weiteren begann der Mieter weniger Miete an den Vermieter zu zahlen und forderte diesen auf den alten Zaun zu reparieren oder auszutauschen. Nachdem der Vermieter allerdings seine Forderungen ignorierte, verklagte er ihn – mit Erfolg. Dabei sei es nicht auschlaggebend, ob jemand bereits durch die Tiere verletzt wurde. „Entscheidend ist an dieser Stelle die Grundannahme, dass die Wildschweine eine potentielle Gefahr darstellen“, so Thomas Filor aus Magdeburg. Abschließend entschied das Gericht, dass eine Mietminderung von 10 bis 20 Prozent in diesem Falle angemessen sei.

Donnerstag, 10. März 2016

Immobilienexperte Thomas Filor erklärt, was Berlins Immobilienpreise in die Höhe treibt


Bauland in Berlin wird teurer und knapper – Thomas Filor nennt die Ursachen

Magdeburg, 03.03.2016. „In guten Lagen der Hauptstadt, die mitunter natürlich auch die teuersten sind, ist vor allem die Entwicklung der Preise für Eigentumswohnungen sehr prägnant“, weiß Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Diese Entwicklung ist vor allem aufgrund des demografischen Wandels äußerst interessant, da sie etwas widersprüchlich ist: Auf der einen Seite stirbt die Idee der „jungen Familie mit Kindern im Einfamilienhaus“ ein wenig aus, andererseits werden gerade diese derzeit stark nachgefragt“, so Filor weiter. Interessant ist jedoch die Tatsache, dass Berlin als sogenannte „Schwarmstadt“ die verschiedensten Ziel- und somit auch Einkommensgruppen anlockt. Vor allem junge Berufseinsteiger und Studenten genießen die wirtschaftlichen Vorzüge der Hauptstadt, beispielsweise als Start-Up-Hochburg. „Aufgrund dieses Zuzuges werden entsprechende Immobilien nachgefragt“, bestätigt Thomas Filor. Des Weiteren lässt sich der Trend an den Bodenrichtwerten erkennen, die der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin nun veröffentlicht hat: Demnach ist die Entwicklung bei den Kaufpreisen für Grundstücke in offener Bauweise – also freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser – sehr hoch – und das sogar mit steigender Tendenz. Aus diesem Grund haben die Gutachter die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2016 um durchschnittlich 19 Prozent angehoben.

Unterdessen verzeichnen vor allem die ohnehin schon teuren Villengegenden Rekordpreise: Hier kommt es teilweise zu Wertezuwächsen von mehr als 50 Prozent, im Vergleich zum Vorjahr. „Dazu gehören Immobilien in Dahlem, Grunewald und Schmargendorf“, weiß Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Spitzenreiter sei derzeit die Dahlemer Wohngegend Vogelsang, wo es zu Preissteigerungen bis zu 55 Prozent kommen kann. Laut Gutachterausschuss für Grundstückswerte stieg der Wert hier binnen eines Jahres von 1100 Euro auf 1700 Euro für den Quadratmeter Grundstück. Abschließend bewertet Thomas Filor die Entwicklung folgendermaßen: „Viele Neu-Berliner kommen selbst aus einer grüneren Gegend und wünschen sich für ihre Zukunft und den Nachwuchs nach wie vor ein solch ländlicheres Umfeld, doch bei guter Infrastruktur und vielversprechenden Arbeitsplätzen“, so der Immobilienexperte.

Dienstag, 8. März 2016

Thomas Filor, Immobilien Projekte aus Magdeburg: Frauen wollen bei der Einrichtung das letzte Wort haben

Laut einer aktuellen Umfrage des Wohnungsunternehmens Vonovia sind Frauen wesentlich dominanter als Männer, wenn es um die Einrichtung der Immobilie geht. Demnach wollen 58 Prozent komplett alleine entscheiden, wie das gemeinsame Eigenheim auszusehen hat. Geringe 6 Prozent gaben an, dass der Mann das alleinige Entscheidungsrecht hat. 35 Prozent sind kompromissbereit und sehen ein, dass es sich um eine gemeinsame Entscheidung handelt.

Donnerstag, 3. März 2016

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: Wie der dänische Immobilienmarkt boomt

Der Immobilienboom hat nun auch Dänemark erreicht: Vor allem der Süden des Landes war bis vor Kurzem wirtschaftlich uninteressant. Daher herrschte eine enorme Leerstandsquote mit einhergehender Arbeitslosigkeit. „Doch nun ist vor allem die Nachfrage aus dem Ausland sehr hoch“, weiß Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Einer Studie zu Folge ist der Verkauf von Immobilien in Süddänemark im vergangenen Jahr um neun Prozent gestiegen – Tendenz steigend. Die Käufer kommen vor allem aus dem EU-Ausland.

Dienstag, 1. März 2016

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: Wenn kündigen, dann richtig!


Bei der Kündigung des Mietvertrages gilt: Ganz oder gar nicht

Wenn ein Vermieter einen Mietvertrag mit einem Mieter auflösen will, kann er dies nur für die gesamte Wohnung oder das Haus tun - nicht etwa für einzelne Räume. Darauf macht Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg aufmerksam. „Entscheidet sich ein Vermieter einen Mietvertrag aufzulösen, heißt es ganz oder gar nicht“, so der Immobilienexperte Filor. So können Vermieter vom Mieter nicht verlangen, einzelne Räume - wie Dachboden oder Keller - beispielsweise wegen Eigenbedarf zu räumen. „Wenn es sich um einen Eigenbedarfsfall handelt, muss der Vermieter den gesamten Mietvertrag auflösen, der jeden einzelnen Raum, gegebenenfalls auch die Garage oder den Gartenanteil beinhaltet“, so Thomas Filor weiter. Dies bestätigt auch der Deutsche Mieterbund (DMB). 

Wie bei allen Dingen im Leben, gibt es selbstverständlich auch hier Ausnahmen: „Kann der Vermieter nachweisen, dass er neuen Mietraum schaffen will indem er Nebenräume oder Grundstücksteile nutzt, können diese einzeln gekündigt werden“, erklärt Magdeburger Immobilienspezialist Thomas Filor. Dabei kann es sich zum Beispiel um Speicher- oder Kellerräume, Waschküchen, Abstellräume, Gärten oder Stellplätze handeln. „In derartigen Fällen reicht es sogar, dass der Vermieter die Räume oder Flächen dem Bewohner der neu geschaffenen Wohnung zur Verfügung stellen will“, bestätigt auch der DMB. Mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist darf der Vermieter dann den jeweiligen Mieter kündigen, ganz gleich, wie lange dieser die Immobilie gemietet hatte. „Verständlicherweise ist ein solcher Fall für Mieter sehr ärgerlich, jedoch gibt es auch hier Mittel und Wege sich zu einigen“, betont Immobilienexperte Thomas Filor abschließend: Wer nämlich der Teilkündigung widersprechen will, kann sich auf die sogenannte Sozialklausel berufen. Diese beinhaltet, dass die Herausgabe der Garage oder des Gartens für den Mieter eine unzumutbare Härte bedeutet. Des Weiteren können Betroffene die Miete kürzen, wenn sie durch eine Teilkündigung den Garten oder Keller verlieren.