Donnerstag, 29. Juni 2017

Immobilienexperte Thomas Filor: Wie sich die heißen Sommertage in der Immobilie aushalten lassen

So sehr man die Sommerzeit auch genießen mag: In der Immobilie kann sie zur Qual werden

Anlässlich der steigenden Sommertemperaturen gibt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg in dieser Woche Tipps, wie es sich in den eigenen vier Wänden am besten aushalten lässt. „In vielen Immobilien steht die Luft sprichwörtlich, die Räume kühlen sich erst in der Nacht ab. Dabei machen viele den Fehler, so lange wie möglich zu lüften“, erklärt Thomas Filor. „Dabei ist es viel ratsamer, alle Schotten dicht zu machen und Rollläden und Jalousien hinunterzufahren. Fenster und Türen sollten also verschlossen bleiben“, so Thomas Filor. Lässt man die Sonnenstrahlen und die Hitze nämlich tagsüber hinein, wird sie gespeichert und strahlt selbst in der Nacht durch die Wände nach. Dementsprechend sollte selbst von kurzem Lüften abgesehen werden. „Besser ist es, die kühlen Morgenstunden zum Lüften zu nutzen“, so Filor weiter. Die Deutsche Energie-Agentur (Dena) bestätigt, dass Rollläden 90 Prozent mehr Sonnenwärme abhalten als innenliegende Vorhänge oder Jalousien. „Wenn man keine Rollläden hat, sollte man zumindest zu abdunkelnden Vorhängen greifen. Außerdem gibt es sogenannte spezielle Sonnenschutzfolien, die die Wärme weniger ins Haus oder in die Wohnung lassen“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg weiter.

Thomas Filor rät zudem, dass man auch vermeiden sollte, zu viel Wärme im Haus zu produzieren: „Dazu gehört natürlich der Umgang mit Elektrogeräten wie Backofen, Herd oder Geschirrspülmaschine“, so Thomas Filor. „Auch Steckdosen, die Geräte wie Fernseher und Computer mit Strom versorgen, produzieren passive Wärme“, erklärt Thomas Filor weiter. Der größte Wärmeerzeuger im Haus ist jedoch der Wäschetrockner. Außerdem gibt Thomas Filor den Tipp, elektronische Geräte nach draußen zu verlagern. Warum nicht abends auf dem Balkon fernsehen oder bügeln? Abschließend sagt der Immobilienexperte aus Magdeburg über Ventilatoren und Klimaanlagen: „Ventilatoren verteilen lediglich die warme Luft im Raum, während Klimageräte den Raum zwar angenehm kühlen, jedoch enorm viel Energie verbrauchen“, so Filor.

Dienstag, 27. Juni 2017

Thomas Filor: Immobilien in zwei Ländern

Thomas Filor aus Magdeburg berichten diese Woche von einer Immobilie, die auf skurrile Art und Weise ein diplomatisches Phänomen ist. So gibt es in Nordamerika ein Haus mit einer Wohnfläche von 650 Quadratmetern, welches derzeit zum Verkauf steht. Die Lage ist jedoch extrem ungewöhnlich: Das Haus befindet sich nämlich zur Hälfte auf kanadischer, zur Hälfte auf amerikanischer Seite. Mit dem Kauf lässt man sich also auch auf eine permanente Überwachung von amerikanischen und kanadischen Grenzbeamten ein.

Donnerstag, 22. Juni 2017

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: Eigentümer haben ein Recht auf verständliche Jahresabrechnungen

Zumeist stellen Hausverwaltungen Jahresabrechnungen für Eigentümer auf. Diese muss jedoch verständlich sein – Eigentümer haben ein Recht darauf zu wissen, was mit ihrem Geld gemacht wurde.

In dieser Woche macht Thomas Filor, Immobilienexperte aus Magdeburg, auf die Tatsache aufmerksam, dass Eigentümer ein Recht auf eine verständliche Jahresabrechnung seitens der Hausverwaltung, die zumeist die Abrechnungen erstellt, haben. „Eigentümer haben einen rechtlichen Anspruch darauf zu erfahren, was genau mit ihrem Geld gemacht wird. Dazu müssen sämtliche Einnahmen und Ausgaben verständlich aufgelistet werden“, erklärt Thomas Filor. Dabei seien die drei entscheidenden Punkte Vollständigkeit, Übersichtlichkeit und Verständlichkeit wichtig. Doch wie verhält sich ein Eigentümer, wenn ein oder mehrere dieser Punkte nicht gegeben sind? „Werden die Kriterien nicht erfüllt und ist ein Punkt nicht transparent genug, kann sich der Eigentümer wegen nichts ordnungsgemäßer Verwaltung zur Wehr setzen“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor. In einem konkret verhandelten Fall ging es um den Beschluss einer Eigentümerversammlung, die Jahresabrechnung zu genehmigen. Die betroffene Eigentümerin wehrte sich dagegen und war nicht einverstanden, da sie die aufgelisteten Ergebnisse nicht ausreichend nachvollziehen konnte. Ein Kritikpunkt war beispielsweise, ob es zulässig sei, dass die Verwaltung Mittel aus der Instandhaltungsrücklage kurzfristig auch für andere Zwecke verwenden darf. „Natürlich ist es völlig legitim, diese Punkte zu hinterfragen und dies hat die Eigentümerin mit Erfolg getan“, so Thomas Filor weiter. Dementsprechend lautete das Urteil, dass Liquiditätsengpässe und damit Überziehungen des Gemeinschaftskontos durch Mittel aus der Instandhaltungsrücklage kurzfristig und in Ausnahmefällen verwendet werden dürfen. Dies müsse allerdings klar und deutlich in der Jahresabrechnung aufgelistet werden. Dieses Urteil fällte das Landgericht Düsseldorf (Az.: 25 S 63/16), wie die die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) berichtet. „Daher sollte jeder Eigentümer sich ausreichend Zeit für die Durchsicht seiner Jahresabrechnung nehmen“, empfiehlt Thomas Filor abschließend.

Dienstag, 20. Juni 2017

Immobilienexperte Thomas Filor: Energie sparen in der Immobilie - manche Duschköpfe verbrauchen zu viel Wasser

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht darauf aufmerksam, dass manche Duschköpfe erheblich mehr Energie verbrauchen als andere. Teilweise verbrauchen Duschköpfe 16 Liter Wasser pro Minute und mehr. Immobilienexperte Thomas Filor rät zu einem Duschkopf der nur bis zu 8 Liter pro Minute verbraucht.

Donnerstag, 15. Juni 2017

Thomas Filor: Mieter müssen ihre Holzdielenböden pflegen

„Dielenböden in einer Mietwohnung sind angesagt und für viele Mieter ein ausschlaggebender Punkt, sich für die Immobilie zu entscheiden“, weiß Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Wenn es danach aber um die entsprechende Pflege geht, ist manchmal unklar, ob nun der Mieter oder der Vermieter für Schönheitsreparaturen verantwortlich ist. „Grundsätzlich sind Mieter bei abgeschliffenen und versiegelten Dielenböden verpflichtet, diese zu reinigen und instand zu halten. Gestrichene Dielen müssen hingegen, wenn nötig, neu gestrichen werden“, erklärt Thomas Filor. „Schäden, die der Mieter am Boden verursacht hat, müssen natürlich von ihm beseitigt werden“.

Dienstag, 13. Juni 2017

Rauchmelder in einer Mietwohnung

Wer ist für die Installierung und Instandhaltung eines Rauchmelders zuständig – Mieter oder Vermieter?

In dieser Woche beleuchtet Immobilienexperte Thomas Filor das Thema „Rauchmelder in einer Mietwohnung“ und klärt darüber auf, in welcher Hinsicht der Vermieter beziehungsweise der Mieter des Objekts dafür Verantwortung trägt. „Zuallererst gilt: Um den Einbau des Rauchmelders hat sich der Vermieter zu kümmern. Kauft er allerdings die Geräte, ist es völlig legitim, wenn er die Kosten prozentual auf die Betriebskosten umlegt, die der Mieter zu zahlen hat“, erklärt Thomas Filor. Dabei macht der Immobilienexperte aus Magdeburg auch explizit klar, dass Rauchmelder mittlerweile in allen Bundesländern Pflicht für Neubauten sind. Dies bestätigt der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin. „Für Bestandsimmobilien gilt das, Sachsen ausgenommen, außerdem. In den Bundesländern Bayern, Thüringen, Berlin und Brandenburg herrscht derzeit eine Übergangsphase, um nach und nach alle Immobilien auszustatten“, so Thomas Filor weiter. „Eingebaut werden Warnmelder idealerweise in Schlaf- und Kinderzimmern oder auch in langen Fluren“. 

Wenn es unterdessen um die Wartungs- und Instandhaltungskosten geht, streiten sich beide Parteien oft. „Oft wissen sowohl Vermieter als auch Mieter nicht, wie man mit dieser Thematik zu verfahren hat“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „An der Tatsache, dass der Vermieter für die Installation der Rauchwarnmelder zuständig ist, ändert sich nichts. Kauft er die Geräte, kann er bis zu elf Prozent der Kosten auf die Jahresmiete aufrechnen. Es verhält sich aber anders, wenn sich der Vermieter für gemietete oder geleaste Geräte entscheidet. Dies darf nicht auf die Betriebskosten umgelegt werden“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor. Abschließend sagt der Immobilienexperte aus Magdeburg: „Für die Wartungskosten muss eine separate Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter getroffen werden. Diese Kosten können nämlich auch nicht ohne weiteres auf die Betriebskosten umgelegt werden“.

Donnerstag, 8. Juni 2017

Thomas Filor aus Magdeburg: Möbel in der Immobilie umstellen leicht gemacht

Thomas Filor, Immobilienexperte aus Magdeburg, rät zur Vorsicht beim Verrücken von Möbeln, damit der Boden in der Immobilie nicht beschädigt wird. Hierzu dienen beispielsweise ausrangierte Socken und Strumpfhosen, die unter dem jeweiligen Möbelstück befestigt werden können. So bewahrt man die Böden – und auch die Möbel – vor unschönen Kratzern und Dellen. 

Dienstag, 6. Juni 2017

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: Mieter zocken Mieter mit hohen Abstandszahlungen ab

Immer häufiger verlangen Mieter horrende Abstandszahlungen vom Nachmieter – Thomas Filor über die rechtliche Lage

„Oft verlangen Mieter von potentiellen Nachmietern horrende und unverhältnismäßige Abstandszahlungen, beispielsweise für Küche, Möbel oder andere Einrichtungsgegenstände“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Man findet dann in den jeweiligen Inseraten konkrete Hinweise wie: Diese Immobilie wird nur möbliert abgegeben, oder: Der Nachmieter ist verpflichtet, meine Küche zu übernehmen, der Fixpreis beträgt 5000 Euro. Wer dies ablehnt, dessen Daten werde ich nicht an den Vermieter weitergeben,“ so Thomas Filor weiter. Doch ist ein solches Vorgehen überhaupt erlaubt? „Das Problem besteht darin, dass Nachmieter natürlich ihre ganz eigenen Vorstellungen haben und oft bereits vorhandene Möbel mit in ihre neue Wohnung nehmen möchten, was eigentlich völlig legitim sein sollte. Wenn man dann aber ein preisgünstiges Angebot findet, das aber an eben solche Bedingungen geknüpft ist, geben viele Nachmieter nach und zahlen den Preis“, so Thomas Filor aus Magdeburg weiter. Seitdem das Bestellerprinzip für Makler gilt, annoncieren Mieter in vielen Fällen im Auftrag der Eigentümer oder der Hausverwaltung. „Das gibt ihnen natürlich eine gewisse Entscheidungsmacht, die ihnen in der Form eigentlich nicht zusteht“, betont Filor. „Der Druck, eine Wohnung zu finden, vor allem in den beliebten Großstädten, treibt viele dazu, klein beizugeben und das ist einfach nicht fair.“

Unterdessen erklärt der Deutsche Mieterbund, dass eine Abstandszahlung grundsätzlich nicht rechtswidrig ist. Man müsse nur einfach den Mietvertrag klar trennen von einem Kaufvertrag für Möbel. Nichtsdestotrotz darf der Vormieter keine Wucherpreise verlangen, es gilt das Wohnungsvermittlungsgesetz. Der Preis für „Abstandsgüter“ setzt sich dabei zusammen aus dem sogenannten Zeitwert plus 50 Prozent. „Im Zweifelsfall sollen Nachmieter Originalrechnungen einfordern, ein Versuch ist es wert“, so Thomas Filor abschließend und gibt noch einen letzten Tipp: „Wer eine schöne Wohnung findet, die allerdings mit einer horrenden Abstandszahlung inseriert ist, sollte auch auf anderen Portalen recherchieren. Oft bieten die Vermieter oder Verwaltungen die Immobilie auch selbst noch einmal an“.

Donnerstag, 1. Juni 2017

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: Mittelbare Grundstückschenkung – Steuerersparnis gewusst wie

Doppelte Steuerersparnis nur möglich, wenn Eltern ihrem Kind Geld für eine bestimmte Immobilie schenken


In dieser Woche erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg, wie man bei einer mittelbaren Grundstückschenkung Steuern sparen kann. „Um die doppelte Steuerersparnis zu erhalten, muss der schriftliche Schenkungsvertrag richtig aufgesetzt sein. Bekommen die Kinder laut Vertrag Geld für den Erwerb einer bestimmten Immobilie geschenkt, kann die Familie doppelt Steuern sparen“, erklärt Thomas Filor. Eine derartige Vorgehensweise zur Steuerersparnis bezeichnet man im Fachjargon als mittelbare Grundstückschenkung. Und dazu kommt: Wer Geld zum Kauf einer Mietimmobilie geschenkt bekommt, kann nicht nur Steuern aufgrund der Schenkung, sondern auch dank der Einkommenssteuer sparen. Das geht aus einem kürzlich getroffenen Entschluss des Bundesfinanzhofs hervor (BFH; Az.: IX R 26/15). Die BFH-Richter prüften die „mittelbare Grundstücksschenkung“: ein bewährtes Modell, um Vermögen günstiger an die nächste Generation weiterzureichen. „Geben also die Eltern ihren Kindern beispielsweise Geld zum Erwerb von Grundvermögen, verhält es sich anders als bei einer direkten finanziellen Unterstützung für eine bestimmte Immobilie. Als geschenkt gilt aber nicht das Geld, sondern die vermietete Immobilie“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg weiter. „Wichtig zu wissen ist also, dass nicht der Betrag des Geldes, also der Schenkungssumme, sondern der niedrigere Steuerwert der Immobilie ausschlaggebend ist. Dies entspricht dem Kaufpreis minus 10 Prozent Bewertungsabschlag“, so Filor weiter. Abschließend rät Filor Menschen, die von diesem Sparmodell profitieren wollen: „Der Schenkungsvertrag sollte schriftlich abgeschlossen werden. Er sollte die Auflage des Kaufs einer genau bestimmten Immobilie enthalten. Auch das Geldgeschenk sollte vor dem Immobilienkauf fixiert werden. Das ganze Vorhaben sollte im Vorhinein von allen Parteien fest zugesagt werden“, so Thomas Filor aus Magdeburg. „Die mittelbare Grundstückschenkung ist nicht für jede Familie die passendste Option. Doch wenn es auch für die Kinder passt ist es eine tolle Option, um Geld zu sparen“, sagt Immobilienexperte Filor aus Magdburg.