Donnerstag, 15. Juni 2017

Thomas Filor: Mieter müssen ihre Holzdielenböden pflegen

„Dielenböden in einer Mietwohnung sind angesagt und für viele Mieter ein ausschlaggebender Punkt, sich für die Immobilie zu entscheiden“, weiß Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Wenn es danach aber um die entsprechende Pflege geht, ist manchmal unklar, ob nun der Mieter oder der Vermieter für Schönheitsreparaturen verantwortlich ist. „Grundsätzlich sind Mieter bei abgeschliffenen und versiegelten Dielenböden verpflichtet, diese zu reinigen und instand zu halten. Gestrichene Dielen müssen hingegen, wenn nötig, neu gestrichen werden“, erklärt Thomas Filor. „Schäden, die der Mieter am Boden verursacht hat, müssen natürlich von ihm beseitigt werden“.

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