Immobilienexperte
Thomas Filor aus Magdeburg macht auf eine ungerechtfertigte Kündigung
aufmerksam: Im vor dem Landgericht Berlin verhandelten Fall (Az.: 67 S 119/17)
ging es um eine Räumungsklage gegen einen Mieter, der seine Partnerin in die Wohnung
hatte einziehen lassen, ohne die Vermieterin zu informieren oder um Erlaubnis
zu bitten. „Die Vermieterin hätte zwar im Vorfeld informiert werden sollen, da
es sich aber um die Lebensgefährtin handelte, hätte sie das Vorhaben rechtlich
gesehen ohnehin nicht verbieten können“, so Thomas Filor.
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