Dienstag, 17. Oktober 2017

Mieter dürfen ihre Lebensgefährten in der Immobilie aufnehmen


Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht auf eine ungerechtfertigte Kündigung aufmerksam: Im vor dem Landgericht Berlin verhandelten Fall (Az.: 67 S 119/17) ging es um eine Räumungsklage gegen einen Mieter, der seine Partnerin in die Wohnung hatte einziehen lassen, ohne die Vermieterin zu informieren oder um Erlaubnis zu bitten. „Die Vermieterin hätte zwar im Vorfeld informiert werden sollen, da es sich aber um die Lebensgefährtin handelte, hätte sie das Vorhaben rechtlich gesehen ohnehin nicht verbieten können“, so Thomas Filor.

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