Einzigartige Steuervorteile mit staatlicher Garantie gibt
es nur für Investitionen in denkmalgeschützte Immobilien. Der Grund: Der Erhalt
kulturhistorisch wertvoller Bausubstanz ist staatlich gewollt. Die Investition
in die Sanierung dieser Gebäude wird daher überdurchschnittlich gefördert.
Ein weiterer wichtiger Ansatz ist die Lage in einem
Stadtgebiet, dass durch eine Satzung zum Erhaltungsgebiet erklärt wurde. Dort
bestehen die baurechtlichen Voraussetzungen, historische Gebäude im Einklang
mit wirtschaftlichen Interessen in neuem Glanz erstrahlen zu lassen.
Die bisher generierten Projekte haben die Erwartungen der
privaten und institutionellen Anleger gleichermaßen erfüllt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen