Dienstag, 28. Februar 2017

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: Wohngemeinschaft – Fluch und Segen zugleich


Eine Wohngemeinschaft bietet gleichermaßen Vor- und Nachteile. Thomas Filor gibt Tipps

„Eine Wohngemeinschaft, im Volksmund eher als WG bezeichnet, hat enorm viele Vorteile, aber logischerweise auch Nachteile“, weiß Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „So kann es vor allem in den immer teurer werdenden Universitätsstädten, nicht nur solche hierzulande, sehr sinnvoll sein, sich ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft zu suchen“, erklärt Thomas Filor. „Das ist in vielen Fällen kosteneffizient und lädt natürlich aus privaten Gründen schon dazu ein, in einer neuen Stadt Kontakte zu knüpfen und sich ein soziales Netzwerk aufzubauen.“ Nachteile spricht Thomas Filor auch an – diese befinden sich allerdings in aller erster Linie auf Vermieter-Seite: „Eine Wohngemeinschaft bedeutet in den meisten Fällen häufig wechselnde Mieter und damit ein hohes Potential an Kandidaten, die nicht pünktlich die Miete zahlen oder ihre Zimmer aufgrund von Party-WG-Dasein sehr verwüstet zurück lassen“, berichtet Immobilienexperte Thomas Filor. In diesem Zusammenhang weist der Deutsche Mieterbund darauf hin, dass auf die jeweiligen Mieter der Wohnung auch darüber entscheiden können, ob ein Mitbewohner „ausgetauscht“ werden soll. „Dies setzt allerdings voraus, dass die Immobilie klar vom Vermieter oder Eigentümer als WG ausgeschrieben und vermietet wurde. Nur dann können einzelne Mieter ausgewechselt werden. Der Vermieter kann dagegen keinen Einspruch einlegen, vorausgesetzt, die restlichen Mitbewohner finden einen liquiden, zuverlässigen Ersatz und des entsteht kein Leerlauf in Form eines Mietrückstandes“, erklärt Immobilienexperte Filor aus Magdeburg.
Geht es also um den Austausch eines Mitbewohners innerhalb einer WG braucht man nicht zwangsläufig das Einverständnis des Vermieters. Dies bestätigt auch ein Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 65 S 314/15). In dem verhandelten Fall ging es um eine Wohngemeinschaft, die einen Mitbewohner austauschen wollte. Der Vermieter sträubte sich dagegen – erfolglos. „Abschließend ist es wichtig zu wissen, dass auch mehrere Mitbewohner einen Mietvertrag abschließen können. Dieser muss dann allerdings auch gemeinsam gekündigt werden. Daher ist es oft einfacher, wenn es nur einen Hauptmieter gibt“, so Thomas Filor abschließend.

Donnerstag, 23. Februar 2017

Eine europäische Hauptstadt muss nicht immer teuer sein

Man hört es immer wieder: der Immobilienboom hat längst auch die deutsche Hauptstadt Berlin erreicht. "Diese Aussage ist auf zweifelsohne richtig. Was man jedoch nicht unterschätzen darf ist, wie erschwinglich Berlin im Vergleich zu anderen europäischen Metropolen tatsächlich immer noch ist", so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. "Schaut man sich hingegen London, Rom oder Madrid an, wird man feststellen, dass es durchaus noch machbar ist, eine Immobilie in Berlin zu erwerben." 

Dienstag, 21. Februar 2017

Immobilienexperte Thomas Filor: Das Problem Wohnraummangel ist real

Warum der Wohnungsmangel so gravierend ist – Thomas Filor kennt die Zahlen

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht diese Woche auf das Problem Wohnraummangel in Deutschland aufmerksam. „Obwohl die Zahl der Baugenehmigungen und der fertiggestellten Wohnungen steigt, stehen wir nach wie vor einem gravierenden Wohnraummangel gegenüber, vor allem in den Großstädten“, so Thomas Filor. Laut Filor gibt es aber eine, der „Big 7“ Städte, die in Sachen Neubau mit gutem Beispiel vorangeht: Frankfurt am Main. In ganz Deutschland fehlen derzeit 1,2 Million Wohnungen . Ein großer Teil davon auch in Frankfurt. Und Frankfurt handelt. „In Frankfurt wird der vorhandene Wohnraum zunehmend verdichtet, es entstehen beispielsweise neue Hochhäuser. Geringer Flächenaufwand, bei enormer Höhe – das ist der Trend, den Frankfurt in Sachen Immobilien verfolgt“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Nichtsdestotrotz darf man eine traurige Tatsache nicht außer Acht lassen: „Frankfurt baut zwar vergleichsweise viel Neues, allerdings weniger als die Hälfte desse, was noch benötigt wird“, so der Immobilienexperte Filor aus Magdeburg. In anderen deutschen Großstädten wird sogar vergleichsweise noch weniger gebaut. Dies bestätigt auch eine aktuelle Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln (IW): Demnach fehlen hierzulande jährlich 385.000 neue Wohnungen bis zum Jahr 2020. „Gesucht werden vor allem 2- bis 4-Zimmer-Wohnungen, von denen leider wenige gebaut werden. Besonders beliebt hinsichtlich Neubau sind 1-Zimmer-Wohnungen. 3-Zimmer-Wohnungen werden auch eher gebaut, als 4-Zimmer-Wohnungen“, weiß Thomas Filor. 
Nichtsdestotrotz hält Filor die Tatsache, dass die Zahl der fertiggestellten Neubauten und Baugenehmigungen steigt, für durchaus positiv: „Für die Zukunft bleibt es sehr wichtig, Lösungsansätze zu finden, wie man das Neubauvolumen und die steigende Bautätigkeit weiter erhöhen kann“, so der Immobilienexperte. Von Januar bis November 2016 wurden deutschlandweit 340.000 Baugenehmigungen erteilt und somit deutlich mehr als im Vorjahr. „Was man natürlich auch nicht unterschätzen darf ist, wie lange es tatsächlich in der Praxis von der Baugenehmigung bis zur fertigen Wohnung dauert“, betont Thomas Filor. Dabei ziehen immer mehr junge Auszubildende und Studenten in die Städte, während es die jungen Familien und älteren Menschen aus finanziellen Gründen aus den Städten verschlägt. „Das ist eine traurige Entwicklung, die so nicht bestehen bleiben darf“, sagt Thomas Filor abschließend.

Donnerstag, 16. Februar 2017

Immobilienmessen=Schnee von gestern?

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg diskutiert die Frage, ob Immobilienmessen in Zeiten der Globalisierung und Digitalisierung noch immer den selben Mehrwert haben, wie früher. "Natürlich bieten viele Innovationen der Branche völlig neue Möglichkeiten. Nichtsdestotrotz kann ich jedem Unternehmen, völlig gleich ob Start-Up, Mittelständisches oder Großunternehmen nur raten, nach wie vor das Potential von Immobilienmessen zu nutzen", so Filor. "Diese Form von Austausch ist immer gut für das Geschäft."

Dienstag, 14. Februar 2017

Thomas Filor, Immobilienexperte aus Magdeburg: Vermieter darf Hundehaltung nicht verbieten

Warum ein Vermieter die Hundehaltung nicht von vornherein verbieten darf

Hundebesitzer aufgepasst: Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht diese Woche darauf aufmerksam, dass ein Vermieter seinem Mieter nicht prinzipiell verbieten kann, einen Hund zu halten. „Viele Mieter wissen nicht, dass eine Klausel im Mietvertrag, die das Verbot gewisser Tierarten in einer Mietwohnung vorschreibt, unwirksam ist. Das gilt auch für Wohnungsanzeigen, in denen von vornherein steht, die Haltung von Tieren sei verboten“, erklärt der Immobilienexperte aus Magdeburg. Filor bezieht sich dabei auf einen konkreten Fall, der vor dem Landgericht Köln verhandelt wurde. Hierüber berichtete auch die Zeitschrift "Wohnungswirtschaft und Mietrecht". „Die Argumentation des Landgerichts Köln bestand darin, dass eine vorformulierte Vertragsbedingung den Mieter unangemessen benachteiligt“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor. 

In dem vor dem Landgericht Köln entschiedenen Fall ging es um eine spezifische Klausel im Mietvertrag, welche die Zustimmung der Vermieterin hinsichtlich Tierhaltung verlangte. Die Klausel betraf demnach Hunde, Katzen, Mäuse, Kaninchen, Frettchen oder Schweine, ausgenommen waren hingegen Kanarienvögel, Wellensittiche, Schildkröten oder Fische. Die betroffene Mieterin wurde auf diese Klausel sogar schon bei der Besichtigung hingewiesen. Im Nachhinein entschied sich die Mieterin dann, einen Hund bei sich aufzunehmen, woraufhin die Vermieterin gegen sie klagte – die Klage war erfolglos. Des Weiteren sei die Klausel unpräzise formuliert und es sei unklar, ob die Chance einer Genehmigung für die Hundehaltung überhaupt besteht. „Fakt ist an dieser Stelle auch, dass die Mieterin nicht verpflichtet ist, die Anschaffung eines Hundes mit ihrer Vermieterin zu teilen, da sie schlussendlich eh für alle Schäden haftet“, erläutert Thomas Filor abschließend. Zudem sei die Wohnung der entsprechenden Mieterin groß genug für ein Tier.

Donnerstag, 9. Februar 2017

Thomas Filor: Eigentümer darf keinen Wohnungsschlüssel behalten

Thomas Filor macht auf einen Fall aufmerksam, in dem ein Mieter gegen seinen Hauseigentümer geklagt hat, weil dieser einen von drei Schlüsseln für sich behalten wollte. "Die Begründung, er brauche diesen Schlüssel für sogenannte Notsituationen, war vor Gericht ungültig", erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Die Richter entscheiden nämlich, dass Hausschlüssel ausschließlich den Mietern zustünden.

Dienstag, 7. Februar 2017

Thomas Filor über eine Mieterin, die nicht mehr auf dem Balkon rauchen darf

Amtsgericht Lichtenberg entscheidet: Mieterin erhält Verbot, nachts auf dem Balkon zu rauchen

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht auf einen aktuellen Fall aus Berlin aufmerksam, in dem eine Mieterin aus Hellersdorf untersagt wurde, nachts auf ihrem Balkon zu rauchen. „Die Mieterin rauchte für gewöhnlich abends auf ihrem Balkon“, erklärt Thomas Filor. Daraufhin war der Nachbar vor Gericht gezogen, weil ihn der Rauch massiv störe, wie auch die „Bild“-Zeitung berichtet. Das Hauptargument des Klägers bestand darin, dass der Tabakrauch bei Westwind direkt in seine Wohnung zieht. „Es ist wirklich auffällig, dass das Thema Rauchen viel häufiger Gegenstand von Eskalationen unter Mietern oder auch Mietern und Vermietern wird. Das war beispielsweise in den 80er und 90er Jahren noch anders“, erinnert sich Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. War Rauchen früher gesellschaftsfähiger und somit mehr Normalität in einem Mietobjekt als heutzutage? 
Unterdessen einigten sich die Berliner Mieterin und ihr Vermieter auf einen Vergleich. Darin wurde festgelegt, dass die Mieterin zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens nicht auf dem Balkon rauchen darf. Im Falle der Missachtung des Verbots droht ihr nun eine Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro oder sogar sechs Monaten Haft. „Ähnliche Fälle hat es schon in der jüngeren Vergangenheit gegeben“, betont Thomas Filor und weist auf den Fall Friedhelm Adolfs aus Düsseldorf hin: Die Wohnung des 78-jährigen Kettenrauchers wurde nämlich nach 40 Jahren fristlos gekündigt. Begründung: Adolf hätte seine Nachbarn innerhalb des Mehrfamilienhauses mit seinem Zigarettenrauch unzumutbar belastet. „Hier ging es vor allem um den Vorwurf, er hätte seine Wohnung kaum gelüftet und der gesamte Qualm sei ins Treppenhaus gezogen und hätte die Gesundheit der Mitmenschen durch Passivrauchen gefährdet“, erklärt Thomas Filor den Fall. Schließlich war die Entscheidung aber rechtswidrig und der 78-Jährige bekam vor dem Obersten Landgericht recht.

Donnerstag, 2. Februar 2017

Thomas Filor: Es werde Licht!

"Eine Immobilie ins rechte Licht rücken ist bei der Einrichtung einer der Wichtigsten Punkte, denn die Beleuchtung ist ausschlaggebend für das Gesamtergebnis und für eine angenehme für Wohlfühl-Atmosphäre", erklärt Thomas Filor aus Magdeburg. Ein bis in die Ecken ausgeleuchteter Raum mit Festtagsbeleuchtung wirkt oft ungemütlich. Die Lösung bietet sich mittels warmen Streulichtquellen  hinter verdeckten Lichtschienen oder Wandleuchten mit punktuellem Licht von Steh-, Tisch- oder tief gehängten Pendelleuchten.  Es wird daher zu 3-5 Lichtquellen auf 20 qm geraten. Damit man Lichtstärke und -stimmung der jeweiligen Nutzung des Raumes individuell anpassen kann, sollten alle Leuchtquellen  idealerweise dimmbar sein. Bewegliche Reflektoren oder Arme an Leseleuchten verhindern, dass man eventuell geblendet wird.