Mieter, die
einen Sichtschutz für ihren Balkon wünschen, müssen zuerst den Vermieter um
Erlaubnis bitten
In dieser
Woche macht Immobilienexperte Thomas Filor mal wieder auf das Thema „Balkon“ in
einer Mietwohnung aufmerksam: „Gerade in der warmen Jahreszeit wollen viele
Menschen die Sonnenstunden auf dem Balkon genießen, ohne dass sie sich in ihrer
Privatsphäre eingeschränkt fühlen“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus
Magdeburg. „Da ihnen die Privatsphäre besonders wichtig ist und sie nicht durch
Blicke von Nachbarn gestört werden wollen, bringen viele Deutsche einen
Sichtschutz am Balkon an. Dabei ist allerdings Vorsicht geboten. Ein aktuelles
Gerichtsurteil zeigt, dass Mieter nicht allein darüber entscheiden können, ob
ein Sichtschutz angebracht werden darf“, betont Immobilienexperte Thomas Filor
weiter. Natürlich gibt es auch Ausnahmefälle: So ist beispielsweise das
Anbringen einer Bastmatte völlig legitim und erfordert keine gesonderte
Einverständniserklärung des Vermieters. „Viele Balkone, gerade im Neubau,
verfügen über gläserne Brüstungen. Hier bietet sich die Bastmatte besonders
an“, so Thomas Filor weiter. „Vorsichtig muss man nur sein, wenn die Matte dann
unschön über den Balkon ragt. Nachbarn könnten sich daran stoßen.“ In
einem kürzlich vor dem Amtsgerichts Köln verhandelten Fall (Az.: 220 C 27/11)
ging es darum, dass es dem Vermieter wichtig war, dass die Veränderungen am
Erscheinungsbild des Gebäudes so gering wie nur möglich ausfallen. Der Mieter
jedoch wollte einen Sichtschutz mit der Fassade verbinden. Die Richter
entschieden einstimmig: Handelt es sich um einen Eingriff in die Bausubstanz
dürfen Mieter nichts ohne die Erlaubnis ihres Vermieters tun. Dies bestätigt
auch der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. „Eine Bastverkleidung
lässt sich grundsätzlich immer leichter entfernen, wobei auch hier darauf
geachtet werden muss, dass diese dezent ist und sich niemand daran stören kann.
Es empfiehlt sich aber immer, eine Genehmigung des Vermieters einzuholen, um
Stress im Nachhinein zu vermeiden“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus
Magdeburg abschließend.
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