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Dienstag, 19. Juni 2018
WIKR: Korrektur und nun Ergänzung
Gut zwei Jahre nach Einführung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) in Deutschland sollen die neuen Leitlinien bei in der Praxis aufgetretenen Fragen zu den Anforderungen im Hinblick auf die Kreditwürdigkeitsprüfung bei Baufinanzierungen geklärt werden. „Generell eine positive Entwicklung, insbesondere weil nun konkretere Aufstellung der Einflussfaktoren für die Kreditwürdigkeitsprüfung definiert wurden“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Nötig wurde dies unter anderem deshalb, weil die WIKR auf der einen Seite teilweise sehr „grob gefasste“ Begrifflichkeiten enthält. Beispielsweise lässt die Begrifflichkeit ‚nachhaltige finanzielle Tragfähigkeit‘ viel Raum Interpretationen. „Da auf der anderen Seite die Kunden von Finanzierungen mit weitreichenden Rückabwicklungsrechten ausgestattet wurden, was wiederum zu Haftungsproblemen bei Finanzierern sorgte, entstand eine Verunsicherung, die nicht selten dazu führte, dass eine Finanzierung bei Unklarheiten eher abgelehnt, denn vergeben wurde. Dies sorgte bei vielen Finanzierungswilligen für Unmut“, so Filor.
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