Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland weist ältere Mieter darauf hin, dass sie Handwerker dulden müssen. „Mieter sind dazu verpflichtet, den vom Vermieter beauftragten Handwerkern Zutritt zum Mietobjekt zu gewähren. Diese Regelung gilt vor allem, wenn es um notwendige Instandsetzungsarbeiten geht. Auf der anderen Seite halten Mieter das Recht inne, eine Mietminderung zu fordern, wenn der Vermieter diesen Verpflichtungen der Instandhaltung nicht nachkommt. Natürlich bedarf jedes Betreten des Mietobjekts einer Vorankündigung“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Kürzlich wurde ein Fall verhandelt, indem eine 92-jährige Mieterin den Termin mit einem Handwerker verweigerte.
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