Thomas Filor : Die denkmalgeschützte Immobilie



Einzigartige Steuervorteile mit staatlicher Garantie gibt es nur für Investitionen in denkmalgeschützte Immobilien. Der Grund: Der Erhalt kulturhistorisch wertvoller Bausubstanz ist staatlich gewollt. Die Investition in die Sanierung dieser Gebäude wird daher überdurchschnittlich gefördert. 
Ein weiterer wichtiger Ansatz ist die Lage in einem Stadtgebiet, dass durch eine Satzung zum Erhaltungsgebiet erklärt wurde. Dort bestehen die baurechtlichen Voraussetzungen, historische Gebäude im Einklang mit wirtschaftlichen Interessen in neuem Glanz erstrahlen zu lassen.
Die bisher generierten Projekte haben die Erwartungen der privaten und institutionellen Anleger gleichermaßen erfüllt.

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