Das Genussrecht ist eine Form der
Unternehmensbeteiligung. Bei dieser ausschließlich im deutschsprachigen Raum
möglichen Finanzierungs- und Anlageform überlässt der Anleger einem Unternehmen
Kapital. Im Gegenzug werden dem Genussrechtsinhaber verschiedene schuld- und
eigentumsrechtliche Ansprüche gewährt.
Dem emittierenden Unternehmen
bieten sich für die Gestaltung eines solchen Genussrechtsvertrages individuelle
und vielfältige Möglichkeiten, sodass die Angebote in dieser Produktkategorie
am Markt sehr stark variieren. So können zum Beispiel Konditionen wie die
Laufzeit, die Höhe der Einlage, der Rückzahlungstermin oder die Basisdividende
frei gestaltet werden. Dem Charakter nach sind Genussrechte als eine Mischung
aus Aktie und Schuldverschreibung zu betrachten.
Wenn die Genussrechte des Emissionshauses Filor eine Mischung aus Aktie und Schuldverschreibung darstellen, sind die dann auch Schwankungen wie bei einer Aktie unterworfen?
AntwortenLöschenNein das sind sie nicht. Sie haben eine Mindestverzinsung und eine zusätzliche gewinnabhängige Verzinsung.
LöschenHier war sicher die Flexibilität gemeint, die Genussrechte mit Aktienanlagen gemein haben können.
LöschenFallen derartige Produkte eigentlich auch unter das Kleinanlegerschutzgesetz?
AntwortenLöschenGenussrechte müssen schon jetzt nach den üblichen Standards umgesetzt und die Finanzaufsicht genehmigt werden und fallen demzufolge auch unter das genannte Gesetz
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