Dienstag, 29. August 2017

Thomas Filor: Vermieter muss Montage einer Satellitenschüssel genehmigen

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht darauf aufmerksam, dass die Montage einer Satellitenschüssel meist nicht ohne die Erlaubnis des Vermieters stattfinden darf. Dies bestätigt auch der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. „Vor der Installation muss der passende Ort für eine Montage gefunden werden. Dies gestaltet sich beispielsweise bei denkmalgeschützten Häusern sehr schwierig“, so Filor. 

Donnerstag, 24. August 2017

Immobilienexperte Thomas Filor über die Pflege des Grundstücks

Immobilienbesitzer müssen ihr Grundstück regelmäßig kontrollieren – und gegebenenfalls auch Bäume fällen

In dieser Woche macht Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg darauf aufmerksam, wie Immobilienbesitzer mit ihrem Grundstück umgehen sollten. „Beispielsweise müssen Immobilienbesitzer Bäume auf ihrem Grundstück fällen, wenn dies nötig ist. Kommt nämlich jemand durch einen herabfallenden Ast zu Schaden, ist der Eigentümer dafür verantwortlich und muss haften“, so Thomas Filor. Jedoch erklärt die Rechtsanwaltskammer Oldenburg, dass die Verkehrssicherungspflicht auch „Grenzen“ hat. Demnach sind Eigentümer nur für jene Schäden verantwortlich, die von einem Laien zu erkennen sind. So jedenfalls entschied das Oberlandesgericht Oldenburg (Az.: 12 U 7/17). In dem genannten Fall hatte eine Frau ihr Auto unter einer Rotbuche geparkt. Diese stand in einer Wohnanlage. Das Fahrzeug wurde von einem herabfallenden Ast beschädigt, was einen Sachschaden von rund 9000 Euro verursachte. „Die Frau reagierte, wie es wohl die meisten tun würden: Sie verständigte die Hausverwaltung und forderte entsprechenden Schadensersatz“, so Immobilienexperte Thomas Filor weiter. Sie warf der Hausverwaltung vor, den Baum nicht richtig untersucht zu haben. Ein Gutachten bewies, dass die Rinde an einer Astgabelung verdickt war. „Dies kann bei Bäumen durchaus auf Instabilität hinweisen“, so Thomas Filor aus Magdeburg weiter. Daher war die Klägerin der Auffassung, die Hausverwaltung hätte sich fachmännischen Rat einholen müssen. Schlussendlich entschied das Oberlandgericht jedoch, private Immobilienbesitzer müssten die Bäume zwar einer Sichtprüfung unterziehen, seien aber nur hauptverantwortlich, wenn sie offensichtliche Krankheiten übersehen oder ignorieren. „Dazu gehören abgestorbene Baumteile, Rindenverletzungen oder sichtbarer Pilzbefall“, erklärt Immobilienexperte Filor abschließend. Die Instabilität der Rotbuche wäre also nur für einen Fachmann erkennbar gewesen, weshalb die Klägerin ihren Schaden selbst tragen musste.

Dienstag, 22. August 2017

Thomas Filor: Wohlfühl-Atmosphäre in der Immobilie

"Eine Immobilie ins rechte Licht rücken ist bei der Einrichtung einer der Wichtigsten Punkte, denn die Beleuchtung ist ausschlaggebend für das Gesamtergebnis und für eine angenehme für Wohlfühl-Atmosphäre", so Thomas Filor aus Magdeburg. Ein bis in die Ecken ausgeleuchteter Raum mit Festtagsbeleuchtung wirkt oft ungemütlich. Die Lösung bietet sich mittels warmen Streulichtquellen  hinter verdeckten Lichtschienen oder Wandleuchten mit punktuellem Licht von Steh-, Tisch- oder tief gehängten Pendelleuchten.  Es wird daher zu 3-5 Lichtquellen auf 20 qm geraten. Damit man Lichtstärke und -stimmung der jeweiligen Nutzung des Raumes individuell anpassen kann, sollten alle Leuchtquellen  idealerweise dimmbar sein. Bewegliche Reflektoren oder Arme an Leseleuchten verhindern, dass man eventuell geblendet wird.

Donnerstag, 17. August 2017

Thomas Filor: Brände in der Immobilie vermeiden

Es ist kaum zu glauben, doch der Sommer ist fast vorbei und die Weihnachtszeit lässt meist nicht lange auf sich warten. Dazu macht Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg auf einige Sicherheitshinweise aufmerksam: "In der kuscheligen Weihnachtszeit legen die meisten Menschen viel Wert auf Dekoration in ihrer Immobilie. Allerdings ist nicht nur bei offenen Kerzen, sondern auch bei beleuchteten Figuren und Mehrfachsteckdosen große Vorsicht geboten", so Filor. "Damit die Weihnachtszeit nicht in einem brennenden Desaster endet, sollten sämtliche Dekorationsgegenstände - auch batteriebetriebene - beim Verlassen der Immobilie ausgeschaltet oder aus der Steckdose gezogen werden". 

Dienstag, 15. August 2017

Thomas Filor: Berlin muss öffentliche Gebäude sanieren

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht darauf aufmerksam, dass die Hauptstadt 2,5 Milliarden Euro für Sanierung öffentlicher Gebäude investieren muss. Demnach sind zwar vor allem Schulen und viele bezirkliche Immobilien betroffen – allerdings nicht in diesen Zahlen enthalten. Ein großer Kostenfaktor seien die Einhaltungen der Brandschutzordnung und die gegebenen Vorlagen der Energieeinsparverordnung.

Donnerstag, 3. August 2017

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg über das Leben in einer Dachgeschosswohnung

Viele Menschen träumen von einer Dachgeschosswohnung. Thomas Filor gibt Tipps, wie es sich in solch einer Immobilie noch schöner leben lässt

„Für viele Menschen ist eine Dachgeschosswohnung in Sachen Immobilien ein wahr gewordener Traum. Das liegt an verschiedenen Faktoren, wie den charmanten Dachschrägen, den Fenstern, die lichtdurchfluteten, eventuell mit Säulen ausgestatteten Räumen. Doch damit es hell ist, kommt es vor allem auf die richtigen Fenster an“, weiß Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Ist die Dachgeschosswohnung nämlich zu dunkel, kann dies schnell enttäuschend sein“. Im Handel findet man eine große Auswahl an Dachfenstern und Gauben. „Allerdings gibt es Vorschriften, wie viel Tageslicht in Dachräume oder Dachgeschosse scheinen soll. So verlangen die Landesbauordnungen einen Lichteinfall von einem Zehntel bis zu einem Achtel der Grundfläche der Räumlichkeit“, erklärt Thomas Filor weiter und beruft sich auf Zahlen des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks. Konkret bedeutet das, dass es beispielsweise in einem Dachgeschoss, welches 50 Quadratmeter groß ist, mindestens 5 Quadratmeter Fensterfläche geben muss. „Der Eigentümer kann frei entscheiden, ob er die Fläche auf ein oder mehrere Fenster verteilen möchte. Man sollte achten, welche individuellen Bestimmungen die jeweiligen Bundesländer haben, das kann nämlich variieren“, rät Thomas Filor. Bauherren sollten sich zudem überlegen, ob die Fenster nur einen ästhetischen Zweck erfüllen oder auch der Lüftung dienen sollen. „Dachfenster sind insofern praktisch, da die verbrauchte Luft, ähnlich wie bei einem Kamin, nach oben entweicht, sodass ein schneller Luftaustausch gegeben ist“, erklärt Thomas Filor. Abgesehen davon gibt es auch sensorgesteuerte Systeme, die etwa die Luftfeuchte oder den CO2-Gehalt der Luft messen. „Am beliebtesten sind natürlich Fenster, die frische Luft in die Immobilie lassen und einen Rundum-Blick ermöglichen“. Es gibt dabei unterschiedliche Modelle: Schwing-, Klapp-, Schiebe- oder die kombinierten Klapp-Schwing-Modelle. „Dabei geht es darum, welche Form das Dach hat. Egal, für welche Art man sich entscheidet, im Sommer ist es immer sinnvoll, Rollläden anzubringen, da es im Dachgeschoss schnell recht warm wird “, rät Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend. Auch der Brandschutzfaktor sei nicht unrelevant: „Bauherren sollten im Hinterkopf behalten, dass Dachfenster auch einen zweiten Rettungsweg darstellen können“. 

Dienstag, 1. August 2017

Thomas Filor erklärt, warum man keine Angst vor Silberfischen in der Immobilie haben braucht

Silberfische sind zwar unangenehm, aber keinesfalls als Mangel einer Immobilie zu betrachten

In dieser Woche beschäftigt sich Immobilienexperte Thomas Filor mit einer Problematik, die in vielen Immobilien vorkommt: Silberfische. „Gewisse Insektenarten lassen sich jedoch in der Immobilie kaum vermeiden, dazu gehören Silberfische auf jeden Fall“, so Thomas Filor. So hat das Oberlandesgericht Hamm die reine Präsenz von Silberfischchen nicht als Mangel einer Eigentumswohnung anerkannt. „Die Begründung für diese Entscheidung ist simpel: Insekten in der Immobilie gelten lediglich als Mangel, wenn die Wohnräume dadurch unbewohnbar werden, beispielsweise bei einer Kakerlaken- oder Rattenplage“, sagt Filor weiter und bezieht sich auf die Urteilsbegründung (Az.: 22 U 64/16). „Ein Käufer kann nicht von vorne herein davon ausgehen, dass die Immobilie komplett frei von Silberfischen ist“. Im genannten Fall stellte eine Käuferin wenige Wochen nach der Übergabe der Wohnung einen Befall von Silberfischen fest. Dieser breitete sich mit der Zeit immer weiter aus und bleib trotz intensiver Bekämpfung bestehen. „Die Klägerin argumentierte natürlich, dass es schon bei Abschluss des Kaufvertrags sowie bei der Übergabe der Immobilie die Problematik des Silberfischbefalls bestanden hätte, so dass sie vom Kaufvertrag zurücktrat und gerichtlich die Kaufrückabwicklung einforderte“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg weiter. Dieser Versuch war allerdings vergeblich: Das Oberlandesgericht Hamm schloss sich einer ersten Entscheidung des Landgerichts Münster an. In einer Erklärung des Landgerichts hieß es, dass es zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe nicht klar war, dass man es mit einem solchen Befall zu tun gehabt hätte. Dies lasse sich auch im Nachhinein nicht beweisen. Ein weiterer wichtiger Argumentationspunkt war, dass von Silberfischen grundsätzlich keine Gesundheitsgefahr ausgeht. Daher könne ein Käufer einer 19 Jahre alten, gebrauchten Immobilie nicht erwarten, dass diese immer völlig frei von Silberfischen sei. Abschließend sagt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: „Selbst Sachverständigen ist es oft erst später möglich, eine starke Population festzustellen“.