Thomas Filor: Genussrechte?



Das Genussrecht ist eine Form der Unternehmensbeteiligung. Bei dieser ausschließlich im deutschsprachigen Raum möglichen Finanzierungs- und Anlageform überlässt der Anleger einem Unternehmen Kapital. Im Gegenzug werden dem Genussrechtsinhaber verschiedene schuld- und eigentumsrechtliche Ansprüche gewährt.

Dem emittierenden Unternehmen bieten sich für die Gestaltung eines solchen Genussrechtsvertrages individuelle und vielfältige Möglichkeiten, sodass die Angebote in dieser Produktkategorie am Markt sehr stark variieren. So können zum Beispiel Konditionen wie die Laufzeit, die Höhe der Einlage, der Rückzahlungstermin oder die Basisdividende frei gestaltet werden. Dem Charakter nach sind Genussrechte als eine Mischung aus Aktie und Schuldverschreibung zu betrachten.

5 Kommentare:

  1. Wenn die Genussrechte des Emissionshauses Filor eine Mischung aus Aktie und Schuldverschreibung darstellen, sind die dann auch Schwankungen wie bei einer Aktie unterworfen?

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    1. Nein das sind sie nicht. Sie haben eine Mindestverzinsung und eine zusätzliche gewinnabhängige Verzinsung.

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    2. Hier war sicher die Flexibilität gemeint, die Genussrechte mit Aktienanlagen gemein haben können.

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  2. Fallen derartige Produkte eigentlich auch unter das Kleinanlegerschutzgesetz?

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  3. Genussrechte müssen schon jetzt nach den üblichen Standards umgesetzt und die Finanzaufsicht genehmigt werden und fallen demzufolge auch unter das genannte Gesetz

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