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Freitag, 1. Juli 2022
Sanierung wird immer wichtiger
Mittwoch, 29. Juni 2022
Der Totalumbau von Immobilien
Beim Totalumbau von Immobilien ist es wichtig zu wissen, dass beispielsweise komplette Änderungen am Grundriss oder die Schaffung neuer Wohnräume weit über eine reine Modernisierung hinaus gehen. Vor allem für Mieter ist dies interessant zu wissen: Denn bauliche Maßnahmen wie oben genannte, die die Mietsache grundlegend verändern, muss der Mieter nämlich nicht zwangsläufig dulden. Modernisierungsmaßnahmen hingegen schon. In einem vor dem Bundesgerichthofs (BGH) diskutiertem Fall ging es um einen Vermieter, der ein Reihenhaus grundlegend umbauen wollte. Dabei verlangte er von allen Mietern des Hauses die Duldung dieses Bauvorhabens.
Freitag, 24. Juni 2022
Demografischer Wandel und Immobilien
Der Demografie, der Veränderung der Bevölkerung, wird in Deutschland zu wenig Stellenwert gegeben, wenn es um Wohnraumplanungen geht. Tatsache ist: Das Durchschnittsalter in Deutschland liegt derzeit bei rund 40 Jahren und wird in den kommenden Jahren weiter ansteigen. Für die wachsende Zahl älterer und pflegebedürftiger Menschen steht jetzt schon zu wenig Wohnraum zur Verfügung. In Zahlen ausgedrückt wird es bis 2040 in Deutschland sechs Millionen mehr Menschen geben als heute, die älter sind als 65 Jahre. Spätestens dann fehlen mehr als drei Millionen barrierefreie Wohnungen bzw. geeignete Pflegeheimplätze. Bislang sind lediglich etwa fünf Prozent der Wohnungen in Deutschland barrierefrei. Eine Situation, an deren Veränderung man dringend arbeiten sollte.
Mittwoch, 22. Juni 2022
Kaufkraft der Deutschen bei Immobilien
Donnerstag, 16. Juni 2022
Kündigungsschutz für Mieter in Deutschland
Laut Deutschen Mieterbund (DMB) werden hierzulande im Jahr rund zwei Millionen Mietverträge abgeschlossen. Fehler, die Mietern aus Unwissen bei Vertragsabschluss passieren, können sich später als problematisch herausstellen. Und dazu gehört eben auch die Dauer des Mietverhältnisses. Unbefristete Mietverträge sind in der Tat die Regel. Kommt es zum Ausnahmefalls eines Zeitmietvertrags, reicht es allerdings nicht aus, lediglich Vertragsbeginn und Vertragsende in den Vertrag aufzunehmen. Ein triftiger Grund ist unabdingbar, damit der Vertrag seine Wirksamkeit erhält. Ein solcher Grund kann Eigenbedarf aber auch ein geplanter Umbau sein. Ohne die Verschriftlichung dieses Grundes, kann der Mietvertrag als unbefristet behandelt werden. Nichstdestotrotz kann üblicherweise ein Kündigungsverzicht von bis zu vier Jahren vereinbart werden. Dies bietet zusätzliche Planungssicherheit für Mieter und Vermieter.