Donnerstag, 9. Juni 2022

Eigenbedarf auch bei Ferienimmobilien möglich

Vermieter können Mieter bei berechtigtem Interesse die Kündigung in die Hand drücken. Der wohl häufigste und bekannteste Grund ist dabei die Eigenbedarfskündigung. Hierfür lautet die Grundvoraussetzung, dass der Vermieter die Immobilie für sich selbst oder einen Familienangehörigen nutzen möchte. Aber auch abgesehen davon, gibt es viele verschieden Gründe, die vor Gericht gelten können, solange sie vernünftig und nachvollziehbar sind. Dazu sagt der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 186/17): Auch für Ferienwohnungen ist ein Eigennutzungswunsch durchaus realisierbar, solange die Wohnung nicht als Zweitwohnung deklariert wird (Az.: 67 S 249/17).

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