Beim Totalumbau von Immobilien ist es wichtig zu wissen, dass beispielsweise komplette Änderungen am Grundriss oder die Schaffung neuer Wohnräume weit über eine reine Modernisierung hinaus gehen. Vor allem für Mieter ist dies interessant zu wissen: Denn bauliche Maßnahmen wie oben genannte, die die Mietsache grundlegend verändern, muss der Mieter nämlich nicht zwangsläufig dulden. Modernisierungsmaßnahmen hingegen schon. In einem vor dem Bundesgerichthofs (BGH) diskutiertem Fall ging es um einen Vermieter, der ein Reihenhaus grundlegend umbauen wollte. Dabei verlangte er von allen Mietern des Hauses die Duldung dieses Bauvorhabens.
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