Die Einführung des „Bestellerprinzips“ als Gesetz für Immobilienmakler
ist wohl verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt es in einem Fachgutachten des emeritierten
Staatsrechtlers Friedhelm Hufen, wie der Immobilienverband Deutschland (IVD)
jüngst mitteilte. Laut des Mainzer Wirtschaftsrechtlers handelt es sich
hierbei um einen schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit. Dieser Eingriff
treffe einseitig nur eine Berufsgruppe, die für die Missstände am Wohnungsmarkt
aber nicht verantwortlich sei. Nach Ansicht von Friedhelm Hufen handelt es sich
nicht nur um eine Art Preisbindung oder
Gebührenbegrenzung, sondern um ein „nahezu ausnahmsloses Entgelt- und damit Vertragsabschließungsverbot“.
Den Immobilienmaklern werde damit ein „Sonderopfer“ zugemutet. Und auch in die allgemeine
Vertragsfreiheit der Wohnungssuchenden greife die Regierung mit dem
„Bestellerptinzip“ unverhältnismäßig weit ein. SPD und CDU/CSU hatten die Verschärfung des Wohnungsvermittlungsgesetzes
im Koalitionsvertrag verankert; Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte
dann dafür Ende März einen konkreten
Gesetzentwurf vorgelegt. Schaltet demnach zukünftig ein Immobilieneigentümer
bei einer geplanten Vermietung einen Makler ein, muss er für die Kosten auch
selber aufkommen. Jegliche Vereinbarungen, die dazu dienen, die Courtagen auf die
Mieter abzuwälzen, sollen dann unwirksam werden.
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