Wie Immobilienbesitzer- und Mieter Rohrbrüche vermeiden können
Immobilienexperte
Thomas Filor aus Magdeburg macht auf die Gefahr eines Rohrbruchs in der
Immobilie aufmerksam: „Vor allem in der kalten Winterzeit sollte man
nicht am falschen Ende sparen“, rät Filor daher. Die Außenleitungen sind
im Winter nämlich äußerst gefährdet und das Fatale daran ist, dass man
die Spätfolgen der Minusgrade oft erst bei Tauwetter realisiert – wenn
es zu spät ist und ein Rohrbruch bevorsteht. „Leider dehnt sich
gefrorenes Wasser in den Leitungen aus, wodurch diese porös werden. Erst
wenn das Eis also bei Tauwetter schmilzt, kann es durch die kaputten
Rohre gelangen“, so Thomas Filor weiter. Daher ist es ratsam,
eingefrorene Rohre langsam aufzutauen, um einen erheblicheren Schaden zu
vermeiden. Des Weiteren sollte in jedem Fall ein Fachmann mit
hinzugezogen werden, der das Ausmaß des Schadens beurteilen kann, vor
allem auch, in wie weit das Mauerwerk in Mitleidenschaft gezogen wurde.
Sind Hauanschlüsse oder Zähler betroffen, sollten Verbraucher ihre
jeweiligen Wasserversorger informieren. „Für Schäden, die an fest mit
dem Gebäude verbundenen Gegenständen entstehen, kommt die
Wohngebäudeversicherung auf“, fügt Bianca Boss, Sprecherin des Bundes
der Versicherten, hinzu. Dies können beispielsweise Rohre, das Mauerwerk
oder aber auch Teppiche und Fliesen sein. Laut Immobilienexperte Thomas
Filor aus Magdeburg wichtig zu wissen: Im Falle eines Rohrbruchs
übernimmt die Versicherung nicht die Reparatur der gesamten Rohrleitung,
sondern nur die Instandsetzung des defekten Teils.
Unterdessen
kann die Versicherung nämlich auch eine Teilschuld beim
Immobilienbesitzer oder Mieter suchen, wenn dieser im Winter zu wenig
geheizt hat oder einen Außenwasserhahn nicht richtig abgestellt hat.
„Die Heizung darf im Winter nie ganz abgestellt werden, damit die
Wasserzirkulation bestehen bleibt“, rät Thomas Filor abschließend.
Selbst nachts oder wenn man verreist, sollte die Heizung wenigstens ein
bisschen warm sein – hier reicht bei starker Kälte oft auch das
„Schneeflockensymbol“ nicht aus.
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