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Donnerstag, 14. Dezember 2017
Erstvermietung nach Modernisierung nicht von Mietpreisbremse betroffen
Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht darauf aufmerksam, dass die Erstvermietung nach einer Modernisierung von der Mietpreisbremse nicht betroffen ist. Bei bestehenden Mietverhältnissen, darf der Vermieter die Jahreskaltmiete sogar um bis zu 11 Prozent nach einer Modernisierung erhöhen. Der Mieter hat in diesem Fall nur wenige Möglichkeiten zu widersprechen: Vorausgesetzt der Vermieter sagt dem Mieter auch mindestens drei Monate Bescheid. Wichtig sei laut Filor, dass der Vermieter eine Mieterhöhung stets begründet.
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