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Dienstag, 8. Mai 2018
Thomas Filor über Tiere in der Mietwohnung
Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht darauf aufmerksam, dass der Vermieter Hunde und Katzen generell nicht verbieten darf. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichthofs von 2013 hervor. Für Kleintiere gilt: Vögel, Fische oder Hamster dürfen immer ohne Genehmigung des Vermieters in der Mietwohnung gehalten werden, da sie sich in einem Käfig befinden. „Die Erlaubnis des Vermieters ist nur bei exotischen und gefährlichen Tieren notwendig, so zum Beispiel Schlangen“, so Thomas Filor.
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Genehmigung,
Mietwohnung,
Thomas Filor,
Tiere
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