Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass bei Schäden, die durch einen Handwerker verursacht werden, der Eigentümer haften muss (Az. V ZR 311/16). Im verhandelten Fall ging es um einen Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Dach vornehmen ließ. Durch die Dacharbeiten wurde ein Glutnest ausgelöst wodurch das Dach schließlich abbrannte und auch das Nachbarsgrundstück beschädigte. Der Handwerker hatte keine ausreichende Versicherung und geriet in die Insolvenz. Daher sah sich der Nachbar gezwungen, den Auftraggeber nebenan zu verklagen – mit Erfolg.
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