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Donnerstag, 2. Mai 2019
Denkmalschutz-Behörde um Rat bitten
Entscheiden Sie sich für eine denkmalgeschützte Immobilie, sollten Sie auf jeden Fall mit der zuständigen Denkmalschutz-Behörde in Kontakt treten. Möchten Sie die Immobilie nach Ihren Wünschen sanieren, gilt es, einiges zu beachten. „Sämtliche Sanierungsarbeiten müssen zunächst genehmigt werden. Dabei geht es nicht nur um die Umsetzung, sondern auch um die Materialien, die dabei verwendet werden. Die Immobilie soll nämlich unter gar keinen Umständen zu Schaden kommen. Währenddessen bietet die denkmalgeschützte Immobilie enorme Steuervorteile für Kapitalanleger“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor.
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