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Dienstag, 2. Juni 2020
Zustimmung für Balkonpflanzen
Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg beschäftigt sich mit der Frage, in wie weit Mieter dazu berechtigt sind, ihren Balkon oder ihre Terrasse frei nach ihrem Geschmack zu bepflanzen und dekorieren. „Das ist prinzipiell der Fall, aber nur, solange es dem vertragsgemäßen Gebrauch des Mietgegenstandes entspricht“, erklärt Filor und bezieht sich dabei auf den Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. „Wie bei allen Dingen im Leben und vor allem im Mietrecht gibt es Ausnahmen. So dürfen Mieter beispielsweise Efeu und sämtliche Pflanzen, die das Mauerwerk zerstören, verbieten. Außerdem ist es unerlässlich, dass der Mieter Blumenkästen, Töpfe und Blumenampeln so montiert, dass niemand gefährdet wird.“
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