Einzigartige Steuervorteile mit
staatlicher Garantie gibt es nur für Investitionen in denkmalgeschützte
Immobilien. Der Erhalt kulturhistorisch wertvoller Bausubstanz ist nämlich staatlich
gewollt. Die Investition in die Sanierung dieser Gebäude wird daher
überdurchschnittlich gefördert.
Ein weiterer wichtiger Ansatz ist die
Lage in einem Stadtgebiet, dass durch eine Satzung zum Erhaltungsgebiet erklärt
wurde. Dort bestehen die baurechtlichen Voraussetzungen, historische Gebäude im
Einklang mit wirtschaftlichen Interessen in neuem Glanz erstrahlen zu lassen.
Die bisher generierten Projekte haben
die Erwartungen der privaten und institutionellen Anleger gleichermaßen
erfüllt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen