Ab
nächster Woche, genau genommen ab dem 01.06.2015, gilt
das Bestsellerprinzip bei Wohnungsvermietungen. Immobilienexperte Thomas
Filor macht darauf aufmerksam, dass derjenige, der den Makler bestellt,
die Courtage zahlt. Zwar rechnet er ab nächster Woche mit weniger
Aufträgen von Vermietern, aber auch mit einer positiven Auswirkung auf
das negativ behaftete Branchenimage. Dabei bezieht er sich auf eine Umfrage der unabhängigen Immobilienberatung talocasa unter 300 Immobilienmaklern, laut der von 74
Prozent der Befragten glauben, dass es schwarze Schafe durch das
Bestellerprinzip schwerer haben werden. Dass gute Makler trotz
Bestellerprinzips erfolgreich sein werden, davon sind hingegen 78
Prozent überzeugt.
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