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Donnerstag, 7. Januar 2016
Thomas Filor, Immobilienexperte aus Magdeburg: Fahrstuhl - Kosten für alle Mieter
Ein Fahrstuhl ist grundsätzlich gerne im Mietshaus gesehen – vor allem bei den Menschen in den oberen Stockwerken. Nichtsdestotrotz müssen selbst Mieter im Erdgeschoss und im ersten Stockwerk gleichermaßen zahlen. Die Kosten für die Erhaltung des Fahrstuhls wird unter den Mietern über die Betriebskosten abgerechnet. Nur, wenn der Fahrstuhl eine längere Zeit außer Betrieb ist, kann über eine Mietminderung verhandelt werden.
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Wer in eine Immobilie zieht, die einen Aufzug hat, weiß dies doch schon vorher. Außerdem erscheint es mir fast undenkbar, wie man das sonst kontrollieren sollte.
AntwortenLöschenGenerell gebe ich dir ja recht. Aber das mit der Kontrolle ist doch ganz einfach. Man muss doch nur Schlüssel für die Aufzugbenutzung ausgeben, dann kann den Aufzug doch nur der nutzen, der auch einen Schlüssel dafür hat ...
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