Donnerstag, 14. Januar 2016

Thomas Filor, Immobilien Projekte aus Magdeburg: Platz schaffen für Reparaturen


Kündigt der Vermieter umfangreiche Reparaturarbeiten an, löst das bei vielen Mietern eine Stresssituation aus: Alles wird um- und aufgeräumt, damit man im Zweifelsfall einen guten Eindruck beim Vermieter hinterlässt. Und das, obwohl es der Vermieter selbst ist, der für diese Angelegenheit zuständig ist: Bestätigen tut dies eine Entscheidung des Landgerichts Berlin (Az.: 63 S 373/13). Demnach heißt es: Plant der Vermieter Modernisierung- oder Reparaturarbeiten in der Wohnung des Mieters, muss dieser keine Baufreiheit schaffen. Der Mieter muss also nicht im Vorfeld Schränke abbauen oder Möbel aus dem Raum oder der Wohnung schaffen. Den Platz, den die Handwerker brauchen, egal an welcher Stelle der Immobilie, müssen sie sich selbst schaffen – Mieter können sich bei Reparaturen also zurücklehnen. Auch der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin weist darauf hin, dass für die sogenannte „Baufreiheit“ der Vermieter selbst beziehungsweise seine Handwerker sorgen müssen. Schließlich sind sie bei Bedarf nach Ende der Arbeiten auch dafür verantwortlich, alle Möbel wieder ordentlich aufzubauen, erforderliche Ausbesserungs- oder Renovierungsarbeiten vorzunehmen und den angefallenen Dreck zu beseitigen.

3 Kommentare:

  1. Es ist schade, dass ei solchen Themen inzwischen immer wieder die Gerichte gefragt werden und nicht das gesunde Miteinander relevant ist. Wenn Mieter und Vermieter vernünftig miteinander umgehen, wird man doch auch einen anderen Weg finden, als sich vor Gericht zu kloppen.

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  2. Ich finde es schon reichlich dreist wohin wie gekommen sind. Es ist doch von einem Mieter zu erwarten, dass er Zugang verschafft, wenn was repariert werden muss. Die Mieter in Deutschland genießen schon ganz schöne Privilegien.

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  3. Ich glaube, dass dieses Thema eher theoretisch und ziemlich aufgeblasen ist. Welcher Mieter wird sich denn in Anbetracht des Wohnungsmangels trauen, so einen Aufstand zu machen?

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