Immobilienexperte
Thomas Filor aus Magdeburg macht darauf aufmerksam, dass Eigentümer, was
Dienstleistungen für die Immobilie betrifft, immer die Möglichkeit haben, aus
drei verschiedenen Angeboten gemeinsam auszuwählen. Demnach kann der Verwalter
nicht über die Köpfe der Wohnungseigentümer hinweg entscheiden. Dies bestätigt
auch ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main. In einem kürzlich
verhandelten Fall sollten Hausmeisterdienste in Auftrag gegeben werden. Da aber
nur lediglich zwei Angebote vorgeschlagen wurden, wehrten sich die Eigentümer –
mit Erfolg.
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