„Eine Eigenbedarfskündigung kann oft ein großer Schock sein, vor allem in der jetzigen Pandemie-Situation“, weiß Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Fordert der Vermieter oder die Vermieterin Eigenbedarf, ist ein Widerspruch nämlich nur seltenen Fällen möglich“. Ein Widerspruch ist aber möglich, wenn der Mieter alt oder krank ist, weil es sich dann um einen Härtefall handelt. „Mieter müssen schnell reagieren, da ein schriftlicher Widerspruch spätestens zwei Monate vor Ende der Kündigungsfrist beim Vermieter eingehen sollte“, so Filor. Zudem macht Filor auf die Option aufmerksam, sich von seinem örtlichen Mieterschutzverein beraten zu lassen.
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