Viele Mieter wissen nicht, dass sie teilweise Kosten aus der Nebenkostenabrechnung, die sie betreffen, steuerlich geltend machen können. Hat der Vermieter beispielsweise die Fassade streichen lassen oder die Heizung warten, können Mieter diejenigen Kosten geltend machen, die auf sie fallen. 20 Prozent der Arbeitskosten rechnet das Finanzamt hier an. Allerdings nur bis zu einem Höchstsatz von 1200 Euro im Jahr. "Da können schnell ein paar hundert Euro zusammenkommen", erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg.
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