Wenn man eine Immobilie kauft, erbt oder geschenkt bekommt, ist man verpflichtet, diese nach zwei Jahren Frist zu sanieren. Diese Sanierungspflicht entfällt aber, wenn die Erben vor dem 1. Februar 2002 in der Immobilie gewohnt haben. Wohnt man nicht selbst in der Immobilie, muss man entweder rechtzeitig verkaufen oder eben sanieren. Dadurch wird der Kaufpreis verbessert. Dabei geht es vor allem um statisch-konstruktive Mängel und für Heizungs- und Warmwasserrohre. Sind diese mangelhaft, müssen sie ausgetauscht werden.
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