Dienstag, 24. Mai 2022

Nachteile für Käufer einer Immobilie vermeiden

So wird der Gesetzentwurf der Linksfraktion also zwar als freundlich für Mieter verstanden, nicht aber für Immobilienkäufer und Investoren. Derzeit gibt es noch einige Unsicherheiten, was den Gesetzesentwurf betrifft und wie genau man den § 27 BauGB ändern könnte. Fraglich ist, ob Käufer einer Immobilie das Vorkaufsrecht der Kommune in gewissen Fällen abwenden könnten. Käufer müssten auf jeden Fall belegen, dass sie die von der Gemeinde festgelegten Erhaltungsziele auch einhalten werden. Eigentümer dürfen sich also nicht weigern, eine Erhaltungserklärung abzugeben.

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