Freitag, 23. August 2013

Filor Immobilien Projekte: Verbot von Luxussanierungen weitet sich aus

In den Berliner Bezirken Pankow, Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg sind Luxussanierungen in bestimmten Wohnlagen verboten. Alles, was überdurchschnittliche Mietsteigerungen rechtfertigen könnte, wird nicht mehr genehmigt. Hauseigentümer, die ein Modernisierungsvorhaben planen, dürfen dieses ab sofort nur noch realisieren, wenn es der Herstellung eines "zeitgemäßen Ausstattungsstandards" dient.

Ob das Anbringen neuer Balkone, der Einbau eines Aufzugs oder eines zweiten Bades bereits als unzulässige Aufwertung oder zeitgemäße Ausstattung gilt, ist allerdings noch offen. Schon jetzt könnten mit dem Beschluss bestimmte Vorhaben wie etwa die Zusammenlegung von mehreren kleinen Wohnungen zu einer großen oder der Abriss preiswerter Mietshäuser aus den 60er-Jahren verhindert werden. Insgesamt umfassen die Milieuschutzgebiete in Tempelhof-Schöneberg eine Fläche von 112 Hektar, auf denen knapp 30.000 Menschen leben.

Mit den beiden neuen Milieuschutzgebieten in Schöneberg gelten damit für mittlerweile 20 begehrte Wohnlagen in Innenstadtbereichen Berlins entsprechende Verordnungen. Der Bezirk Pankow mit insgesamt elf Gebieten ist dabei führend, in Friedrichshain-Kreuzberg gibt es sechs und in Mitte einen Kiez, der auf diese Weise vor Mieterverdrängung geschützt werden soll. Alle bislang ausgewiesenen Milieuschutzgebiete zeichnen sich durch den Zuzug einkommensstarker Bevölkerungsschichten aus, die in der Lage sind, die nach der Sanierung oft deutlich gestiegenen Mietkosten zu zahlen.

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