Es ist ein ewiges Streitthema zwischen Mieter und Vermieter: wer
ist schuld an der Entstehung von Schimmel? Finden Mieter nämlich eine
Schimmelfläche in ihrer Immobilie, pochen sie meist auf Mietminderung – und das
laut Gerichtsurteil zurecht. So erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB), dass Mieter
aufgrund von Feuchtigkeitsschäden und Schimmel die Miete durchaus mindern
können. Grundvoraussetzung ist natürlich, dass der Mieter nicht selbst
verantwortlich für die Entstehung des Schimmels ist.
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