Unwetter können schwere Schäden am Eigenheim anrichten. Da sie im Sommer häufiger auftreten können, stellt sich im Schadensfall oft die Frage der Haftung – das betrifft vor allem Mietobjekte. Prinzipiell müssen Vermieterinnen und Vermieter Unwetterschäden beseitigen. Dazu zählen beispielsweise heruntergefallene Dachziegel oder entstandene Wasserschäden an der Immobilie. Eigentümerinnen und Eigentümer sind jedoch nur verantwortlich, wenn sie Schäden verursacht haben. Mieterinnen und Mieter sind schuldig, wenn sie beispielsweise bei längerer Abwesenheit die Fenster offen lassen und Feuchtigkeit und Nässe in die Immobilie gelangt. Hinzu kommt auch die regelmäßige Reinigung des Balkons und dessen Abfluss.
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