Das Einkommenssteuerrecht enthält Steuervergünstigungen, welche für Immobilienbesitzer interessant sein können. Dazu gehört bei vermieteten Immobilien die Doppelbegünstigung aus unbegrenztem Werbungskostenabzug, aber auch die Steuerfreiheit des Veräußerungsgewinnes. Außerdem sind Gewinne bei Immobiliengesellschaften nicht mit der Gewerbesteuer berechnet, vorausgesetzt die Gewinne aus deren Verkauf entfällt für die Betreuung des eigenen Grundbesitzes. In so einem Fall würde dann nur die Körperschaftsteuer anfallen, welche 15 Prozent beträgt. Immobilienkonzerne kaufen und verkaufen oft Immobilienobjekte grunderwerbsteuerfrei.
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