„Eine gewisse Auskunftspflicht hat man seinem Vermieter gegenüber“, erklärt Thomas Filor aus Magdeburg. „Meist findet diese schon statt, wenn man sich um eine Wohnung bewirbt und beispielsweise Gehaltsnachweise bringen muss.“ Nichtsdestotrotz gibt es auch einige Punkte, die dem Vermieter nicht zwangsläufig mitgeteilt werden müssen. Dazu gehören Familienplanung, Tiere und die Schufa. Bei Tieren verhält es sich so, dass der Mieter sein bereits vorhandenes Tier vor Mietvertragsabschluss nicht abgeben, dem Vermieter jedoch Bescheid sagen muss. „Bei der SCHUFA kann man sich genau überlegen, wie viele Daten man weitergibt. Wichtig sind nur Gehaltsnachweise“, so Filor.
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