Die Mietpreisbremse soll die steigenden Wohnkosten
in Ballungsgebieten begrenzen – doch es scheint vielversprechende Alternativen
zu geben
„Die
Mietpreisbremse verfolgt auf den ersten Blick ambitionierte Ziele“, meint
Immobilienexperte Thomas Filor. Nichtsdestotrotz macht der Bund der
Steuerzahler (BdSt) darauf aufmerksam, dass es wesentlich bessere Möglichkeiten
dafür gibt, das Wohnen für die Bundesbürger erschwinglicher zu gestalten.
Hierzu macht der BdSt fünf Vorschläge, die sowohl Mieter, als auch Eigentümer
entlasten sollen. „Die Mietpreisbremse wird aus mehreren Gründen kritisiert,
aber vor allem wegen der Annahme, sie sei nur für die Mieterseite von Vorteil“,
erklärt Thomas Filor. Auch für den Präsidenten des BdSt, Reiner Holznagel, gibt
es wirksamere Instrument als die Mietpreisbremse, um Voraussetzungen für
bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Grundvoraussetzung sei demnach, dass der Staat
das Wohnen nicht durch eine Vielzahl von Steuern und Abgaben verteuert, sondern
Entlastungen bei der Grund-, Strom-, Mehrwert- und Grunderwerbsteuer schafft.
Laut BdSt
ist die Grundsteuer mit einem Aufkommen von rund 12,5 Milliarden Euro (2013)
eine wichtige kommunale Einnahmequelle. Sie wird in einem dreistufigen
Verfahren festgesetzt. Ausgangspunkt ist der sogenannte Einheitswert, der in
den alten Bundesländern auf den Wertverhältnissen von 1964 beruht. In den neuen
Bundesländern stammen die Bewertungsgrundlagen sogar aus dem Jahr 1935. Da die
Gemeinden die Hebesätze der Grundsteuer eigenständig festlegen können, tun sie
dies auch: Sechs von zehn Gemeinden haben seit 2010 den Hebesatz der Grundsteuer
B mindestens einmal erhöht. „Um die Eigentümer langfristig zu entlasten, müsste
die Grundsteuer aufkommensneutral reformiert werden“, so Filor weiter.
Des
Weiteren ist die Belastung des privaten Stromverbrauchs mit Steuern in den
letzten Jahren deutlich gestiegen: „Machten die staatlichen Abgaben 1998 noch
25 Prozent des Strompreises aus, waren es 2014 rund 52 Prozent, „ so der
BdSt-Präsident. Laut Thomas Filor leiden vor allem Privathaushalte darunter, da
sie keine Ermäßigungen in Anspruch nehmen können. Eine Idee wäre, wie in den
anderen EU-Staaten, Erdgas, Elektrizität und Fernwärme auch hierzulande nur mit
dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent zu belasten. „Schließlich
geht es darum Mieter und Vermieter gleichermaßen zu entlasten, doch die Politik
muss die Weichen dafür stellen“, so der Immobilienexperte Thomas Filor.
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